Schneller als der Blitz!
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(zuletzt aktualisiert am 30.07.2020)
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe(r) Klient(in)!
Vor dem Hintergrund der massiven Zunahme der Coronavirus-Infizierten in Österreich hat die Bundes-regierung am Wochenende ab Montag (16.03.2020) eine vorläufige, zeitlich befristete "Ausgangs-beschränkung" für ganz Österreich ausgesprochen.
Unsere Kanzlei hat dieser Anordnung der Bundesregierung auch Rechnung zu tragen; und bitten wir sie dafür um Verständnis, dass ab sofort (Montag, 16.03.2020) wir ihnen wie folgt zur Verfügung stehen:
Als erstes Maßnahmenpaket hat die Bundesregierung ein erstes Hilfsmaßnahmenpaket von 4 Milliarden Euro beschlossen, wovon 400 Millionen Euro für ein spezielles "Corona-Kurzarbeitsmodell" zur Verfügung stehen. In der kommenden Woche sollen die konkreten Verordnungen/Erlässe dazu ergehen, sodass möglichst kurzfristig von den Unternehmen auf diese Mittel zugegriffen werden können.
Am 18.03.2020 hat die Bundesregierung das Hilfspaket auf bis zu 38 Milliarden Euro ausgeweitet (4 Mrd. für Kurzarbeit, 9 Mrd. für Garantien/Haftungen, 15 Mrd. für Krisenbranchen, 10 Mrd. für Steuerstundungen). Eine weitere Milliarde soll als nicht rückzahlbare Soforthilfe an die EPUs, Kleinstunternehmer und selbständige Künstler fließen.
Ab Freitag (27.03.2020/17:00 Uhr) können "Kleinstunternehmer" über wko.at/haertefall-fonds Soforthilfe (Bargeld) aus dem Härtefall-Fonds beantragen.
Ab 14.04.2020 kommt es zur schrittweisen Öffnung von Geschäften.
Worum geht es für ihr Unternehmen?
Bitte beachten sie dazu die nachstehenden Links!
Bei all diesen und bei allen weiteren Problemen, mit denen sie sich gegenwärtig konfrontiert sehen, werden wir ihnen bestmöglich zur Seite stehen.
Über die konkreten Maßnahmen der Bundesregierung werden wir sie zeitnah über die laufenden Aktualisierungen auf unserer Homepage (www.wolf-partner.at) informieren.
Schützen sie sich und schützen sie uns, bleiben sie gesund!
Gemeinsam schaffen wir das!
Ihr Team von WOLF & PARTNER