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Ab 1.April 2017 müssen die Registrierkassen über technische Sicherheitseinrichtungen verfügen. Alle Belege müssen elektronisch signiert und die Sicherheitseinrichtungen und die Registrierkassen über "FinanzOnline" angemeldet sein.
Sollten Sie noch keinen Termin mit ihrem Kassenlieferanten vereinbart haben, um ihre Registrierkasse mit den geforderten Sicherheitseinrichtungen aufzurüsten oder noch keine Signaturkarte haben, empfehlen wir, dies dringend zu tun, damit sie für den 1.April gerüstet sind.
Wir haben ihnen kurz zusammengefasst, wie sie Registrierkassen-Fit für den 1.April 2017 werden und verweisen hinsichtlich detailierteren Informationen auf die Homepage des Finanzministeriums. Zur praktischen Vorgangsweise haben wir eine Anweisung zur Installation der Sicherheitseinrichtungen angeschlossen.