ÜBERNEHMEN STATT NEUGRÜNDEN

Nur wer bereit ist, loszulassen,
hat beide Hände frei, neue Chancen zu ergreifen.

Nachfolgeberatung

Übernehmen statt Neugründen ? Eine gute Alternative! Gerade in traditionellen Geschäftsbranchen kann eine
Betriebsübernahme mehr unternehmerischen Erfolg versprechen als eine Neugründung.

Die Vorteile für den Übernehmer liegen auf der Hand und sind mit den Fragen nach Ertrag und Risiko auf den Punkt zu bringen:

  • Ertragschancen? Das gesicherte Know-how des Betriebsübergebers, der bestehende Kundenstock und die eingearbeitete Belegschaft sollten dem Übernehmer von der Startphase weg gegenüber dem Neugründer Ertragsvorteile sichern.
  • Risikoeinschätzung? Bei vertraglicher Ausgrenzung des Vergangenheitsrisikos, wird das unternehmerische Zukunftsrisiko besser kalkulierbar sein, als der „Kaltstart“ eines Neugründers.

Die Probleme der Betriebsübernahme sind vielschichtiger Natur. Sind es vor allem gesellschafts-, erb-, arbeits-, miet- und haftungsrechtliche Fragen und Steuerhürden, die auf der einen Seite zu lösen sind, so ist es auf der anderen Seite nur allzu oft ein Bündel an persönlichen und psychologischen Problemen, die für die Beteiligten zu entwirren sind.

Die Nachfolge von Unternehmen bedeutet in der Regel einen tiefen Einschnitt in die gesamte Unternehmensstruktur. Einerseits soll losgelassen werden und andererseits soll ohne Behinderung und Verzögerung das Unternehmen fortgeführt werden. Dennoch werden Nachfolgen oftmals überhastet „vom Zaun gebrochen“, die Folgen sind selten im Detail bedacht. Eine Nachfolge optimal zu organisieren bedeutet, bereits bei Aufnahme der Vorbereitungshandlungen intensiv über alle Alternativen nachzudenken.

 

Ihre Nachfolgeberatung zu übernehmen, heißt für uns…

  • alle an der Betriebsübernahme Beteiligten und die davon Betroffenen zu erfassen und deren Ziele und Erwartungshaltungen festzuhalten
  • gemeinsam mit Ihnen das Problembündel „Betriebsübernahme“; Steueroptimierung; Anpassung der Unternehmensstruktur; Generationennachfolge; Altersvorsorgeplanung; Fragen der Haftung, des Zivil-, des Erbschafts- und des Sozialversicherungsrechtes zu definieren und Ihnen maßgeschneiderte Optimierungsvorschläge zu unterbreiten
  • Ihre Finanzierungsfragen abzuklären und Ihre gewählte Übernahmevariante bis zum unterschriftsreifen Übergabevertrag zu begleiten
  • die Betriebsübernahme für Sie auch zeitlich zu koordinieren
  • Ihnen auch die Alternativen zur Betriebsübernahme aufzuzeigen
  • u.v.m.

Wir sind Ihre Partner!

 
 
Zurück

WOLF & PARTNER Steuerberatung GmbH, LG für ZRS Graz, FN 528644 v
8181 St. Rupecht, Gartengasse 387, 1 Tel 03112/5515 - 0, Fax-DW 22 office@wolf-partner.at

Steuerberatung Bad Blumau GmbH, 8283 Bad Blumau, Bad Blumau 72, Tel 03383/30040-0, Fax-DW 14, kanzlei@wolf-partner.at