Schneller als der Blitz!
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Nach Monaten des "Hin und Her" hat die Bundesregierung nunmehr die Richtlinien für den Beschäftigungsbonus beschlossen.
Wir informieren über die wesentlichen Voraussetzungen der Antragstellung und verweisen auf die bei der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (AWS) eigens dafür eingerichtete Homepage, über die die Antragstellung zu erfolgen hat.
GUTER RAT: Beeilen sie sich mit der Antragstellung, wenn sie eine Förderung erhalten wollen, zumal begrenzte Mittel dafür vorgesehen sind. Wer zuerst kommt, mahlt zuerst!