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Sonder-Klienten-Info 02/2020

CORONAVIRUS - die wichtigsten Antworten auf arbeitsrechtliche und abgabenrechtliche Fragen

  1. Ist der Arbeitgeber verpflichtet, in seinem Betrieb Vorsorgemaßnahmen zur Vermeidung der Ansteckung zu treffen?
  2. Ist der Arbeitnehmer verpflichtet, dem Arbeitgeber eine Infektion mit dem Coronavirus bekannt zu geben?
  3. Darf der Arbeitgeber unabhängig von behördlichen Anordnungen (Quarantäne) die Arbeitnehmer von der Arbeit nach Hause schicken?
  4. Darf der Arbeitnehmer von der Arbeit fernbleiben, wenn er sich vor einer Ansteckung fürchtet?
  5. Darf der Arbeitnehmer fernbleiben, wenn sich sein Wohnort, der Weg zur Arbeit oder der Betrieb in einem Gebiet befindet, für das eine behördliche Maßnahme (Quarantäne) Angeordnet wurde?
  6. Hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn er aufgrund einer behördlich angeordneten Maßnahme (z.B. Quarantäne) seinen Arbeitsplatz nicht erreichen kann? Wird dem Arbeitgeber das fortgezahlte Entgelt ersetzt?
  7. NEU: Sonderbetreuungszeit bei Schul- und Kindergartenschließung
  8. In welchen Fällen ist Telearbeit möglich?
  9. Darf der Arbeitgeber einseitig Home-Office anordnen?
  10. NEU: Erleichterung bei Kurzarbeit mit Sozialpartnervereinbarung: CORONA-KURZARBEIT
  11. Darf der Arbeitnehmer den Antritt einer Dienstreise verweigern, wenn diese in Gefahrengebiete führen würde?
  12. Darf der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer verbieten, einen Urlaub in gefährdeten Gebieten zu verbringen?
  13. Darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer fragen, ob er seinen Urlaub in einem Gebiet mit hoher Ansteckungsgefahr verbracht hat?
  14. Was gilt, wenn der Arbeitnehmer aufgrund bestimmter Vorsorgemaßnahmen (Notstand, Quarantäne, Einschränkung der Verkehrsmittel) im Urlaubsort nicht die Rückreise antreten kann? Ist das ein Grund für eine Entlassung? Hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung?
  15. Was kann ich tun, wenn ich meinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Sozialversicherungsträger nicht mehr nachkommen kann?
  16. Was kann ich tun, wenn ich meinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Finanzamt nicht mehr nachkommen kann?
 
 
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