Verdienstentgang bei Corona-Quarantäne
Kommt es aufgrund einer angeordneten Quarantäne nach dem Epidemiegesetz zum Verdienstentgang, steht für den Unternehmer selbst oder deren Mitarbeiter eine Vergütung zu.
Eine solche Vergütung ist im Fall einer Absonderung aufgrund von SARS-CoV-2 (Corona) binnen 3 Monaten vom Tag der Aufhebung der behördlichen Maßnahme bei jener Behörde einzubringen, die den Absonderungsbescheid erlassen hat. Eine Antragstellung nach Ablauf dieser Frist ist nicht mehr möglich.
Für den Antrag auf Entschädigung ist der Absonderungsbescheid unbedingt erforderlich! Aufgrund der momentan hohen Infektionszahlen kann es manchmal mehrere Wochen dauern, bis dieser zugestellt wird.
Es erfordert momentan teilweise Hartnäckigkeit gegenüber den Behörden, dass der Absonderungsbescheid rechtzeitig zugestellt wird.
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