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NEWSLETTER vom 01.02.2022

 

 

Verdienstentgang bei Corona-Quarantäne

Kommt es aufgrund einer angeordneten Quarantäne nach dem Epidemiegesetz zum Verdienstentgang, steht für den Unternehmer selbst oder deren Mitarbeiter eine Vergütung zu.  

Eine solche Vergütung ist im Fall einer Absonderung aufgrund von SARS-CoV-2 (Corona) binnen 3 Monaten vom Tag der Aufhebung der
behördlichen Maßnahme bei jener Behörde einzubringen, die den Absonderungsbescheid erlassen hat. Eine Antragstellung nach Ablauf dieser Frist ist nicht mehr möglich.


Für den Antrag auf Entschädigung ist der Absonderungsbescheid unbedingt
erforderlich! Aufgrund der momentan hohen Infektionszahlen kann es manchmal mehrere Wochen dauern, bis dieser zugestellt wird.

Es erfordert momentan teilweise Hartnäckigkeit gegenüber den
Behörden, dass der Absonderungsbescheid rechtzeitig zugestellt wird.

               

Bei Fragen hierzu stehen wir Ihnen natürlich 

gerne mit Rat & Tat zur Seite!

 
 

 

 
 
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