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NEWSLETTER vom 07.02.2023

 

 

Neue Land- und Forstwirtschaftliche Pauschalierungsgrenzen ab 2023

Ab der Veranlagung 2023 gelten sowohl in der Einkommensteuer als auch Umsatzsteuer neue, höhere Pauschalierungsgrenzen. Auch die Einnahmengrenze für landwirtschaftliche Nebentätigkeiten wird mit 2023 erhöht.

Die neuen Grenzen ab der Veranlagung 2023:

  • Anwendung der LuF-PauschVO:Die Umsatzgrenze für die Anwendbarkeit der ertragsteuerlichen Pauschalierung wird von EUR 400.000 auf EUR 600.000 Die Einheitswertgrenze wird von EUR 130.000 auf EUR 165.000 angehoben.
  • Umsatzsteuerpauschalierung:In der Umsatzsteuerpauschalierung gilt für die Anwendbarkeit die neue Umsatzgrenze von EUR 600.000 (bisher EUR 400.000).

Landwirtschaftliche Nebentätigkeiten: Die Einnahmengrenze für landwirtschaftliche Nebentätigkeiten wird ab 2023 von EUR 40.000 auf EUR 45.000 angehoben.

 

Bei Fragen hierzu stehen wir Ihnen natürlich 

gerne mit Rat & Tat zur Seite!

 
 

 

 
 
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