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NEWSLETTER vom 20.12.2021

 

 

Steuerfreie Corona Prämie 2021

Kürzlich wurde im Nationalrat völlig überraschend die Abgabenfreiheit von Corona Prämien für 2021 beschlossen. Folgende Eckpunkte sind derzeit bekannt:

  • Prämien oder Bonuszahlungen an Arbeitnehmer, die aufgrund der Covid-19-Krise für das Kalenderjahr 2021 sind bis zur Höhe von € 3.000,00
  • Zur Wahrung der Abgabenfreiheit muss die Gewährung bis Februar 2022
  • Die Abgabenfreiheit bezieht sich auf alle Lohnabgaben (Lohnsteuer, Sozialversicherung, Kommunalsteuer, DB und DZ).
  • Es muss sich um zusätzliche Zahlungen handeln, die ausschließlich im Hinblick auf die Coronakrise geleistet werden und üblicherweise bisher nicht gewährt wurden (also nicht anstatt bisher üblicher anderer Bezüge).
  • Die Corona Prämien sind nicht auf bestimmte Branchen und nicht auf systemrelevante Berufe beschränkt. Sie können auch für Zeiten von Kurzarbeit gewährt werden.
  • Die Corona Prämien können in Geld, aber auch in Form von Gutscheinen geleistet werden.

Für die Abrechnung bleibt uns aber nicht mehr viel Zeit:

Die Personalverrechnungen 12/2021 sind bereits abgeschlossen bzw. zumindest in Arbeit.

Falls Sie also beabsichtigen, Ihren Mitarbeiter/innen eine abgabenfreie Corona Prämie für 2021 zu gewähren und die Prämie noch in der laufenden Abrechnung 12/2021 enthalten sein soll, geben Sie uns bitte ehestmöglich die dementsprechenden Informationen (Namen der Mitarbeiter/innen und jeweilige Höhe der Prämie) bekannt. Vielen Dank!

Allenfalls können wir die Prämie auch im Jänner 2022 rückwirkend für den Dezember 2021 abrechnen.

               

Bei Fragen hierzu stehen wir Ihnen natürlich 

gerne mit Rat & Tat zur Seite!

 
 

 

 
 
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