Steuerfreie Corona Prämie 2021
Kürzlich wurde im Nationalrat völlig überraschend die Abgabenfreiheit von Corona Prämien für 2021 beschlossen. Folgende Eckpunkte sind derzeit bekannt:
- Prämien oder Bonuszahlungen an Arbeitnehmer, die aufgrund der Covid-19-Krise für das Kalenderjahr 2021 sind bis zur Höhe von € 3.000,00
- Zur Wahrung der Abgabenfreiheit muss die Gewährung bis Februar 2022
- Die Abgabenfreiheit bezieht sich auf alle Lohnabgaben (Lohnsteuer, Sozialversicherung, Kommunalsteuer, DB und DZ).
- Es muss sich um zusätzliche Zahlungen handeln, die ausschließlich im Hinblick auf die Coronakrise geleistet werden und üblicherweise bisher nicht gewährt wurden (also nicht anstatt bisher üblicher anderer Bezüge).
- Die Corona Prämien sind nicht auf bestimmte Branchen und nicht auf systemrelevante Berufe beschränkt. Sie können auch für Zeiten von Kurzarbeit gewährt werden.
- Die Corona Prämien können in Geld, aber auch in Form von Gutscheinen geleistet werden.
Für die Abrechnung bleibt uns aber nicht mehr viel Zeit:
Die Personalverrechnungen 12/2021 sind bereits abgeschlossen bzw. zumindest in Arbeit.
Falls Sie also beabsichtigen, Ihren Mitarbeiter/innen eine abgabenfreie Corona Prämie für 2021 zu gewähren und die Prämie noch in der laufenden Abrechnung 12/2021 enthalten sein soll, geben Sie uns bitte ehestmöglich die dementsprechenden Informationen (Namen der Mitarbeiter/innen und jeweilige Höhe der Prämie) bekannt. Vielen Dank!
Allenfalls können wir die Prämie auch im Jänner 2022 rückwirkend für den Dezember 2021 abrechnen.
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