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Umsatzsteuer-Nachschau Registrierkassen

Zwecks Überprüfung der Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht melden sich die Prüfer(innen) der Finanzverwaltung im Jahr 2020 nunmehr mit Nachschauaufträgen bei den Betrieben.

Was benötigt der (die) Prüfer(in) für diese Nachschau?

  • Das Registrierkassenprotokoll "DEP7" (von sämtlichen im Betrieb befindlichen Registrierkassen) in Dateiform (Dateiformat "ISON") und das Kassenjournal "DEP131" jeweils für den gesamten Nachschauzeitraum. Diese Protokolle werden im Regelfall vorweg per E-Mail dem (der) Prüfer(in) zu übermitteln sein. Nach dessen Auswertung wird i.R. die Nachschau im Betrieb hinsichtlich der weiteren vorzubereitenden Unterlagen fortgesetzt;
    Diese weiteren, vorzubereitenden Unterlagen sind:
  • Ein Summenabgleich für einen vom (von der) Prüfer (in) gewünschten Zeitraum;
  • Die Nullbelege;
  • Das ausgefüllte Formular "KN1c" für jede im Betrieb vorhandene Registrierkasse gesondert.

Damit sollten Sie den (die) Prüfer(in) zufrieden gestellt haben - vorausgesetzt, aus der Überprüfung der Unterlagen ergeben sich keine Beanstattungen. Sollte es jedoch solche geben, werden Sie voraussichtlich um eine schriftliche Stellungnahme ersucht.

Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite und helfen gerne weiter wenn's klemmt.

Wir sind nur einen Anruf weit entfernt!

 

Mit den besten Grüßen aus unserer Kanzlei,

Ihr Steuer- und Unternehmensberater,

WOLF&PARTNER

 

 

 
 
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