Schneller als der Blitz!
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Zwecks Überprüfung der Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht melden sich die Prüfer(innen) der Finanzverwaltung im Jahr 2020 nunmehr mit Nachschauaufträgen bei den Betrieben.
Was benötigt der (die) Prüfer(in) für diese Nachschau?
Damit sollten Sie den (die) Prüfer(in) zufrieden gestellt haben - vorausgesetzt, aus der Überprüfung der Unterlagen ergeben sich keine Beanstattungen. Sollte es jedoch solche geben, werden Sie voraussichtlich um eine schriftliche Stellungnahme ersucht.
Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite und helfen gerne weiter wenn's klemmt.
Wir sind nur einen Anruf weit entfernt!
Mit den besten Grüßen aus unserer Kanzlei,
Ihr Steuer- und Unternehmensberater,
WOLF&PARTNER